Stiftung Energie & Klimaschutz Baden-Württemberg: Debatten-Abend „Ethische Aspekte der Energieversorgung"
 
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Ethische Aspekte der Energieversorgung


Robert Bosch definierte im Jahre 1918 Ethik noch als „anständiges Verhalten“. Mittlerweile ist die Welt hinsichtlich ethischer Fragestellungen ungleich komplizierter geworden und auch im Energiebereich werden neue Fragestellungen aufgeworfen: Welche Verantwortung hat ein EVU gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt? Besteht für das EVU eine besondere Fürsorgepflicht? Welche Konflikte gibt es zwischen den Spannungsfeldern „schöpferische Bewahrung der Ressourcen“ auf der einen und „lebensnotwendige Versorgung der Menschheit mit Energie“ auf der anderen Seite? Zu diesem aktuellen und grundsätzlichen Thema veranstaltete die Stiftung Energie & Klimaschutz Baden-Württemberg am 16. September 2008 in Stuttgart einen Debattenabend, moderiert von Dr. Wieland Backes, TV-Moderator der Sendung NACHTCAFe´.

Wolfgang Heni, Mitglied des Stiftungsvorstands und Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH, eröffnete die Veranstaltung mit einer Sachstandsbeschreibung:

In Öffentlichkeit und Medien gibt es hierzulande ein weitverbreitetes Unbehagen gegenüber der Energiewirtschaft und vor allem der Stromerzeugung. Ursprünglich wurde der Betrieb von Kernkraftwerken verteufelt, seit kurzem sind Kohlekraftwerke hinzugekommen und man hat den Eindruck, dass gewisse Kreise dabei sind, eine andere Gesellschaftsordnung zu realisieren. Selbst für Regierungsbildungen wie in Hamburg, so Heni, ist mittlerweile der Neubau eines Kohlekraftwerks eine Frage des Seins oder Nicht-Seins. Über Nacht werden aus machtpolitischen Erwägungen grundsätzliche Überzeugungen über Bord geworfen und dabei keine sachlich durchdachten Problemlösungen gesucht, sondern „utopisch und ideologisch geprägte“ Auswege angeboten. Begleitet wird dieser Prozess durch den Missbrauch der Administration und der Gesetze, um die Utopie rechtlich abzusichern. Hinter ein derartiges Verhalten könne ein „ethisches Fragezeichen“ gesetzt werden.

 

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Um dem weitverbreiteten Unbehagen gegenüber der Energiewirtschaft wirkungsvoll zu begegnen, werfen die Akteure des Debatten-Abends zentrale Fragen auf (v. l. n. .r.): Prof. Dr. Klaus Butterbach-Bahl, Prof. Dr. Hans Diefenbacher, Dr. Wieland Backes, Prof. Dr. Gerhard Banse und Wolfgang Heni

Aus dieser Haltung der Politiker, die nach wie vor für viele Bürger eine Vorbildfunktion haben, entstehen naturgemäß Ängste und Ablehnung. Ängste müssen ernst genommen werden. Für die EVU ist es aber außerordentlich schwierig, im Ansatz begründete Ängste, die nahezu schon zur Hysterie geraten und den Bezug zur Wirklichkeit verloren haben, aufzunehmen und wirksam einzudämmen. Heni warf dazu die Frage auf, wann ist etwa das geplante Kohlekraftwerk in Hamburg eine Entscheidung auf Basis eines erlaubten Pragmatismus – quasi als Tribut an den Zeitgeist – und wann ein verletzter ethischer Standpunkt?

Nahrungsmittelkonkurrenz

Prof. Dr. Klaus Butterbach-Bahl, FZ Karlsruhe, Institut für Meteorologie und Klimaforschung, ging in seinem Statement der Frage nach, ob Bioenergie sowie Nahrungs- und Futtermittelproduktion in Konkurrenz stehen oder als Synergie anzusehen sind. In den Schwellen- und Entwicklungsländern ist Bioenergie eine wichtige Energiequelle, denn sie deckt in Afrika rund 48 %, in Asien 30 % und in Lateinamerika immerhin noch 18 % des Energiebedarfs. In den OECD-Ländern liegt dieser Anteil im Durchschnitt bei lediglich 3 %.

Die Ursachen für den in jüngster Zeit verzeichneten starken Anstieg der Nahrungsmittelpreise auf globaler Ebene sind vielfältig. Ein Einflussfaktor sind die geänderten Ernährungsgewohnheiten in den Schwellenländern. So hat etwa in China der Fleischkonsum seit 1980 von ehemals 20 kg auf derzeit 50 kg pro Kopf und Jahr zugenommen. Bemerkenswert dabei: Für die Produktion von 1 kg Getreide sind bis zu 2 000 l Wasser nötig, bei der Rindfleischproduktion steigt dieser Bedarf auf bis zu 13 000 l. Als weitere Faktoren benannte Butterbach-Bahl die seit den 1990er Jahren stark verringerte Vorratshaltung als auch die Schwankung der Nahrungsmittelproduktion in den Schwellenländern. Zudem halten die Steigerungsraten der Nahrungsmittelproduktion häufig nicht mit der jeweiligen Bevölkerungsentwicklung stand. Auch Spekulationen hätten einen nicht unerheblichen Einfluss, so etwa Exportsperren für ausgewählte Agrarprodukte in Ländern wie Argentinien, China, Vietnam, Ägypten etc. Und nicht zuletzt sind bei den Ursachen des Preisanstiegs die Flächenumwidmungen sowie der Klimawandel mit ins Kalkül zu ziehen.

Das Fazit von Butterbach-Bahl: Die gegenwärtige Bedeutung der Produktion von Bioenergie für den Anstieg der Nahrungsmittelpreise wird international überschätzt, da die Biomasseproduktion für die energetische Nutzung global nur einen sehr kleinen Anteil an der gesamten Agrarproduktion umfasst. Für die zukünftige Entwicklung von Relevanz wird sein, dass vor allem Exportländer für Nahrungsmittel, so die USA, die EU und Brasilien bei ihren Energieversorgungsstrategien auf die Bioenergie setzen, dabei wird durch deren Subventionierung z. T. der Marktmechanismus außer Kraft gesetzt. Auf der Hand liegt vor allem, dass angesichts des Bevölkerungswachstums der Nahrungsmittelbedarf zukünftig weiter steigen wird, insbesondere die Nachfrage nach tierischen Produkten, was zu einer zunehmenden Flächenkonkurrenz führt.

Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit

In seinem Impulsreferat ging Prof. Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter der Evangelischen Kirche für Umweltfragen in Deutschland,  der Frage nach dem Zusammenhang von „Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit“ nach und stellte fünf Aspekte zur Diskussion. Bei Konzepten für eine nachhaltige Energieversorgung muss das Denken in langfristigen Zeiträumen im Mittelpunkt stehen. Diese umfassen mindestens die Lebenserwartung heute geborener Menschen, sie sollten idealerweise bis zu sieben Generationen reichen. In seinem zweiten Schwerpunkt griff er „Managementregeln der Nachhaltigkeit“ auf. Dazu zählen einerseits, dass nicht-erneuerbare Energieressourcen nur soweit genutzt werden, wie Ersatzkapazitäten geschaffen werden, mit denen die Güter und Dienstleistungen dann zukünftig aus bzw. mit erneuerbaren Energieressourcen bereitgestellt werden. Die erneuerbaren Energien gilt es schnellstmöglich im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten zu nutzen.

 

 Diefenbachs dritter Aspekt greift die Abfallproblematik auf. Bei der Entsorgung von Abfällen sollte die Regel gelten, dass diese nur soweit anfallen dürfen, wie es die Aufnahmekapazität der Umwelt zulässt. Diese Regel sollte für alle global existierenden Stoffströme gelten. Für die CO2-Emissionen hätte das zur Folge, dass man langfristig global ein Niveau in der Größenordnung 1,5 bis 2,5 t CO2 pro Kopf erreicht. Hierzulande müsste das Emissionsniveau dazu etwa um den Faktor vier reduziert werden. Der vierte Schwerpunkt bestand in der Forderung, ergänzend zum Bruttosozialprodukt einen alternativen Wohlstandsindikator einzuführen, der die negativen externen Effekte berücksichtigt. Politik und Öffentlichkeit, so sein Appell, sollten dazu übergehen, ein „Null-Wachstum in der Wirtschaft nicht als Niederlage sondern unter Effizienzgesichtspunkten auch als Erfolgsgeschichte zu werten“. Sein fünfter Aspekt umfasste die Prioritäten für die zukünftige Energieversorgung: Energiesparen, Ausschöpfung der Effizienzpotenziale sowie Umstieg auf erneuerbare Energien. Mit diesem Umbau innerhalb von drei Jahrzehnten wäre, so Diefenbacher, ein Übergang in eine „Ökonomie der Genügsamkeit“ möglich.

Werte und Bewertungen

Prof. Dr. Gerhard Banse, FZ Karlsruhe, Institut für TFA und Systemanalyse und Mitglied im Ethik-Netzwerk Baden-Württemberg, ging in seinem Statement zum Thema „Werte und Bewertungen in der (Energie-) Technik“ auf die Ursachen der Akzeptanzproblematik im Energiebereich ein. Er stützte sich dabei u. a. auf die Ergebnisse der Studie „Ethische Probleme einer langfristigen globalen Energieversorgung“, die am Institut für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn erarbeitet wurde (nachzulesen in dem gleichnamigen Buch von Christian Streffer et al. (Hrsg.), Berlin/New York 2005). Banse hob hervor, dass die mit der  Umstellung der Energiesysteme verknüpften Folgeprobleme global zahlreiche, heute noch schwer abschätzbare Rückwirkungen auf Politik und Gesellschaft haben werden. Die dadurch aufgeworfenen Fragenstellungen sind kein rein physikalisch-technisches Problem, das sich allein mit den Mitteln der Ingenieurskunst lösen lässt, sondern vor allem ein gesellschaftspolitisches Problem mit zahlreichen ethischen Implikationen.

Die für eine derartige Debatte relevanten Werte sind mehrstellige Relationen, die die Bedeutung von Sachverhalten für den Menschen bestimmen. Sie kommen in Bewertungen zum Ausdruck und sind ausschlaggebend dafür, dass etwas anerkannt, geschätzt oder erstrebt bzw. abgelehnt oder verachtet wird. Werte dienen somit zur Orientierung, Beurteilung oder Begründung von Handlungs- und Sachverhaltsarten, die es anzustreben, zu befürworten oder vorzuziehen (bzw. auszuschließen) gilt. Eine grundsätzliche Orientierung gibt z. B. der Werte-Katalog der Technikbewertung entsprechend der VDI-Richtlinie 3780: Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wohlstand, Sicherheit, Gesundheit und Umweltqualität sowie Persönlichkeitsentfaltung und Gesellschaftsqualität. Zwischen diesen sieben Werten bestehen vielfältige Instrumental- und Konkurrenzbeziehungen. Die große Kunst besteht darin, diese Werte zu operationalisieren.

 

Für die Konkretisierung des technikbezogenen Wertekatalogs legte Prof. Banse das Zieldreieck der Energiepolitik mit Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu Grunde und entfaltete die Werte:

  • Wirtschaftlichkeit: Versorgungssicherheit + Wettbewerbsfähigkeit
  • Langfristigkeit: Berücksichtigung der zeitlichen Fernfolgen menschlichen Handelns; Folgen „höherer“ Ordnung; keine Folgen mit stark irreversiblem Charakter;
  • Umweltverträglichkeit: keine irreversible Schädigung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit; Gesundheitsrisiken in vertretbarem Verhältnis zum Nutzen; Rücksichtnahme auf ästhetische Bedürfnisse;
  • Sozialverträglichkeit: Wohlfahrt (Grundrechtssicherung/Chancen-Gefahren-Verteilung) + Rechtsstaatlichkeit (Zustimmungsfähigkeit von technischen Lösungen)
  • Verteilungsgerechtigkeit: Verteilung von Chancen und Gefahren muss zustimmungsfähig durch alle Betroffenen sein.

Auf Basis dieses Wertekataloges lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass keine der heute verfügbaren Energieoptionen frei von technischen, ökologischen und politischen Risiken ist. Daher ist eine möglichst ausgewogene Risikoverteilung anzustreben, bei der kein Risikotyp einseitig dominiert. Die vernünftigste Strategie, so Banse, ist ein Energiemix aus fossilen, nuklearen und erneuerbaren Energien.

Kontroverse Debatte

Die Debatte mit dem Auditorium konzentrierte sich auf die Fragen nach dem zukünftigen klimaschonenden Energiemix für Deutschland sowie die Folgen von Verhaltensänderungen, vor allem ihre Finanzierbarkeit. Weitgehend unstrittig waren noch die Forderung nach dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie das Ausschöpfen der Effizienzpotentiale. Kontrovers wurde jedoch diskutiert, wie diese Maßnahmen finanziert werden sollten. Dabei standen die Förderkonzepte für den Photovoltaik- und Windenergieausbau in Deutschland ebenso im Mittelpunkt wie die Sozialtarife im Strommarkt. An Politik und EVU gerichtet ging die Forderung, Energiesparen attraktiver zu machen.

Bei der Ausgestaltung der Klimapolitik wurde die von Deutschland angestrebte Vorbildfunktion kritisiert. Demnach sei es unter klimapolitischen Gesichtspunkten für die Schwellen und Entwicklungsländer durchaus maßgeblich, wie die Industrieländer reagieren. Wenn die CO2-Einsparungen in den Industrieländern aber nur über den Weg der De-Industrialisierung funktionieren, verliert die Vorbildfunktion für die wachstumsorientierten Ländern der Dritten Welt an Zugkraft, denn diese werden Klimaschutz nur dann mittragen, wenn Wachstum möglich bleibt. Für Deutschland hätte die Verlagerung von energieintensiven Industrien an ausländische Standorte zur Folge, dass CO2-Emissionen exportiert und Arbeitslosigkeit importiert würde.

Ausführlich diskutiert wurde auch die Zukunft der Kernenergie in Deutschland. Die Befürworter der Kernenergie argumentierten, dass sie dem oben beschriebenen Wertekatalog (Wirtschaftlichkeit, Langfristigkeit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie Verteilungsgerechtigkeit) entspriche, zudem noch einen Beitrag zur Ressourceneffizienz leiste und damit auch in das Konzept einer „Ökonomie der Genügsamkeit“ passe. Von Seiten der Kernenergie-Gegner wurden in der Debatte das Unfallrisiko, die Erschöpfung der Uranvorräte sowie die ungelöste Endlagersituation vorgebracht. Dem wurde entgegnet, dass allein die Uranressourcen die Reichweite der Kohlevorkommen hätten. Die Endlagerfrage ist in Deutschland sei technisch gelöst, werde aber politisch verzögert, da dies das wesentliche Argument gegen die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland sei.

Martin Czakainski

   

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Prof. Dr. Klaus Butterbach-Bahl, Prof. Dr. Hans Diefenbacher  und Prof. Dr. Gerhard Banse bei Ihren Ausführungen über die ehtischen Aspekte der Energieversorgung  (Fotos: Wolfgang List)

 

 
 
   
 
 
 
   

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© 2012 Stiftung Energie & Klimaschutz Baden-Württemberg
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